Mittwoch, 24. Februar 2010
Immobilien: Falsch beraten beim Immobilienkauf? Geld zurück!
Geldanlage, Altersvorsorge oder Steuerersparnis Immobilien gelten noch immer als sichere Investition. Doch was ist, wenn das lukrative Schnäppchen gar nicht so rentabel ist, wie es der Vermittler versprochen hat? Dann muss er dafür geradestehen.
Wer durch eine fehlerhafte Beratung beim Immobilienkauf einen Schaden erleidet, kann dafür nämlich den Berater haftbar machen. Das hat der Bundesgerichtshof mit einem kürzlich veröffentlichten Urteil bestätigt (BGH, Az. III ZR 28/08).
Nach Ansicht der Karlsruher Richter ist der Geschädigte vermögensmäßig so zu stellen, als hätte die falsche Beratung nicht stattgefunden. Der Käufer kann daher vom Berater einen Ausgleich für seine Vermögenseinbußen verlangen. Oder aber von ihm den vollen Kaufpreis zurückfordern in diesem Fall muss er das Eigentum an der Immobilie an den Berater übertragen. (NR.NET)
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